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Solar - Förderung
Freiflächenanlagen

NEUE BESTIMMUNGEN DES EEG 2012 UND DER ANWENDUNGSREGEL VDE AR-N 4105 VERBINDLICH AB
1. JANUAR 2012 – SEIEN SIE GERÜSTET!

Die Neufassung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) und die Anwendungsregel VDE AR-N 4105 treten zum 01.01.2012 in Kraft. Bis 2030 sollen mindestens 50% der Stromversorgung durch Erneuerbare Energien bereitgestellt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden bestimmte Maßnahmen zur Netzintegration von PV-Anlagen von den Installateuren gefordert.

ANFORDERUNGEN EEG 2012

Nach § 6 EEG müssen Anlagenbetreiber ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber bei Anlagengrößen

> 100 KWp: die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.

30 KWp bis 100 KWp :  die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.

≤ 30 KWp: die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann oder die maximale Wirkleistungseinspeisung der PV-Anlage muss am Verknüpfungspunkt mit dem Stromnetz auf 70 % der installierten Leistung begrenzt werden.

PV-Anlagen ohne diese technischen Einrichtungen verlieren den Anspruch auf Einspeise- vergütung (§ 17 EEG)!

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